Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Die Form des Lego-Steins kann nicht als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 31. Oktober 2010
EuGH, Urteil vom 14.09.2010, Az. C?48/09 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der EU-VO Nr. 40/94Der EuGH hat – wie bereits der BGH – entschieden, dass die Form des berühmten Legosteins als Marke zu löschen ist, da sie ausschließlich aus der Form der Ware bestehe, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei.