IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Eine aktuelle Studie der Europäischen Union (Report on cross-border e-commerce in the EU, SEC(2009) 283 final, 5 March 2009) hat den Fragenkomplex untersucht, wie der Verbraucherkauf innerhalb der europäischen Union vereinfacht werden kann. Zu den Gründen des Warums erklärt die Studie: „Für Händler in Europa seien vor allem die fragmentierten Verbraucherschutz-Regularien der Mitgliedsstaaten, sowie Umsatzsteuern, Recycling-Gebühren und Abgaben“ ein Grund, ausländische Verbraucher nicht zu beliefern. Das Geschäftsumfeld sei einfach „komplex, kostenaufwändig und unvorhersehbar“. Verbraucher sähen sich dagegen der ausdrücklichen Ablehnung von Onlinehändlern ausgesetzt, sie zu beliefern und sie wären sich auch unsicher, was zu tun sei, wenn es Probleme mit dem Auslandskauf gäbe. Besonders hart traf es Käufer mit Kaufabsichten im Ausland aus Rumänien, Bulgarien, Litauen, Belgien und Malta (JavaScript-Link: Memo). Was wir davon halten? Fragen Sie mal die Schweizer zu Ihren Kauferfahrungen im europäischen Ausland.

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