Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Verwechslungsgefahr kann auch schon bei mittlerer Branchenähnlichkeit bestehen / eurodata vs. europdataveröffentlicht am 23. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, Az. 6 U 173/10
§ 5 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Begriffen eurodata und europdata besteht, auch wenn die nutzenden Unternehmen in keinem direkten Wettbewerbsverhältnis stehen. Bei einer originär kennzeichnungsschwachen Bezeichnung wie der vorliegenden reiche es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits aus, wenn eine mittlere Branchenähnlichkeit bestehe, wofür Berührungspunkte der streitenden Parteien genügten. Vorliegend bot die Klägerin branchenspezifische IT-Lösungen an, vor allem elektronische Buchungs- und Zahlungssysteme für z.B. Tankstellen. Die Beklagte bot diverse Beratungs- und Servicedienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, wie im Urteilstenor ersichtlich, an. Der Beklagten wurde als deutlich jüngerem Unternehmen die Benutzung der Bezeichnung „europdata“ untersagt. Zum Volltext der Entscheidung: