Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Die gegen Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldbuße von ca. 152 Mio. EUR wegen Missbrauch des spanischen Marktes für Breitband- Internetzugang bleibt bestehenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C-295/12 P
Art. 102 AEUV, Art. 261 AEUV, Art. 263 AEUVDer EuGH hat entschieden, dass eine gegen die spanischen Telekommunikationsanbieter Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 152 Mio. EUR aufrecht erhalten bleibt. Aus der Pressemitteilung 95/14 des EuGH vom 10.07.2014: „Auf eine Beschwerde hin entschied die Kommission am 04.07.20071, dass Telefónica und Telefónica de España (…: Telefónica) in der Zeit von September 2001 bis Dezember 2006 ihre beherrschende Stellung missbraucht hätten, indem sie von ihren Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schere zwischen den Preisen für einen Breitbandzugang auf dem spanischen „Massenmarkt“ und den Preisen für den Großkunden-Breitbandzugang auf regionaler und nationaler Ebene verlangt hätten. Die Kommission war der Auffassung, es handele sich um einen eindeutigen Missbrauch durch ein Unternehmen, das ein faktisches Monopol innehabe, und stufte diesen Missbrauch als „besonders schwer“ ein. Gegen Telefónica wurde daher eine Geldbuße von 151.875.000 Euro verhängt, für deren Berechnung ein Ausgangsbetrag von 90 Mio. Euro zugrunde gelegt worden war.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuG: EU-Kommission muss über 12 Mio. EUR Schadensersatz an Softwareentwickler Systran zahlen / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 21. Dezember 2010
EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-19/07 – nicht rechtskräftig
Art. L 122-6 EU-RL 91/250Das Gericht der Europäischen Union (EuG), früher auch Gericht erster Instanz genannt, hat die Europäische Kommission verurteilt, an die Unternehmen Systran SA und Systran Luxembourg SA, die automatische Übersetzungsprogramme entwickeln, Schadensersatz in Höhe von 12.001.000,00 EUR zu leisten, da die Kommission die Urheberrechte und das Know-how der Systran-Gruppe an der Unix-Version der Software für maschinelle Übersetzungen Systran verletzt habe. Der Schadensersatz setzt sich zusammen aus 7 Mio. EUR an fiktiven Lizenzgebühren, 5 Mio. EUR zur Kompensation aller Folgen des Verhaltens der Kommission auf die Umsätze Systrans in den Jahren 2004 bis 2010 sowie zukünftige Schäden und 1.000,00 EUR als „immateriellen Schaden“ („1 000 euros au titre de l’indemnisation du préjudice moral“), eine Art „wirtschaftliches Schmerzensgeld“.