Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Die verbotene Ausbeutung einer Datenbank kann bereits durch deren Bildschirmabfrage erfolgenveröffentlicht am 14. Oktober 2008
EuGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. C-304/07
EU-Richtlinie 96/9/EG (Rechtlicher Schutz von Datenbanken)Der EuGH vertritt die Rechtsansicht, dass eine verbotene „Entnahme (von Datenbankelementen)“ gemäß Art. 7 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken bereits durch die Bildschirmabfrage einer Datenbank und eine im Einzelnen vorgenommene Abwägung der in der Datenbank enthaltenen Elemente erfolgen kann. Erforderlich sei lediglich, dass es sich dabei um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank handele oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil des Inhalts der Datenbank reproduziert wird. Zum Volltext der Entscheidung: