Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Das portugiesische Verbot von Glücksspielen im Internet ist mit EU-Recht vereinbarveröffentlicht am 11. September 2009
EuGH, Urteil vom 08.09.2009, Az. C?42/07
Art. 49, 234 EGVIn diesem Vorabentscheidungsersuchen hatte der EuGH über das portugiesische Verbot von Glücksspielen im Internet zu befinden und kam zu folgendem Entschluss: Art. 49 EG steht einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, nach der Wirtschaftsteilnehmer wie die Bwin International Ltd, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats keine Glücksspiele über das Internet anbieten dürfen. Zu dem Verfahren hatten nahezu alle europäischen Mitgliedsstaaten schriftliche Stellungnahmen abgegeben. (mehr …)
- BGH: Kein Wertersatzanspruch des Verkäufers bei Austausch der Wareveröffentlicht am 28. November 2008
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden (Urteil vom 26.11.2008, Az. VIII ZR 200/05), dass einem Verkäufer, der eine Kaufsache auf Grund eines Mangels gegen eine mangelfreie Sache austauscht, kein Anspruch auf Wertersatz für die Abnutzung des ursprünglichen Gegenstands zusteht. Der BGH hatte diesen Sachverhalt bereits dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, da die Auslegung der EU-Verbrauchsgüter-Richtline in diesem Punkt geklärt werden musste. Der EuGH hatte den Sachverhalt wie oben ausgeführt entschieden (? bitte klicken Sie auf diesen Link: EuGH). Zu beachten ist, dass der Ausschluss des Wertersatzes nur für den Fall der Neulieferung der Kaufsache gilt, nicht jedoch bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Im letzteren Fall kann der Verkäufer nach wie vor Wertersatzansprüche geltend machen.
(? bitte klicken sie auf diesen Link: BGH-Pressemitteilung) - BGH: Vorlagebeschluss an EuGH zur Angabepflicht einer Telefonnummer im Impressumveröffentlicht am 15. August 2007
BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az. I ZR 190/04
§§ 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Satz 1 Nr. 2 TMG, Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-RL 2000/31, Art. 234 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 EGVNachdem das OLG Köln (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 13.02. 2004, Az. 6 U 109/03) entschied, dass ein Impressum eine Telefonnummer aufzuweisen habe, das OLG Hamm (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 17.03.2004, Az. 20 U 222/03) diese Rechtsauffassung aber nicht teilte, hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof dieser Rechtsfrage annehmen können und dem Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine Vorabentscheidung vorgelegt.
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