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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 03.06.2015, Az. T-604/13
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass für die Wortmarke „101“ ein Eintragungshindernis für die Waren „Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen“ bestehen könnte, da eine Verwechslungsgefahr zu der bereits eingetragenen Marke „501“ möglicherweise vorliegt. Sowohl schriftbildlich, klanglich und begrifflich sei ein gewisser Grad an Ähnlichkeit der Zeichen vorhanden, der zuvor vom HABM nicht berücksichtigt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Juni 2015

    EuG, Urteil vom 06.03.2015, Az. T-257/14
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass zwischen zwei Marken, die jeweils das gleiche Wort beinhalten, nicht notwendigerweise eine begriffliche Ähnlichkeit vorliegt. Vorliegend war die Verwechslungsgefahr der Wort-/Bildmarken „Black Jack TM“ und „Black Track“ zu beurteilen. Nach Auffassung des Gerichts bedeute die Tatsache, dass beide Marken das Wort „Black“ verwenden, nicht, dass notwendigerweise eine begriffliche Ähnlichkeit vorliege. Da vorliegend jedes der einander gegenüberstehenden Zeichen für den englischsprachigen Verbraucher in der Gesamtbetrachtung einen Ausdruck mit eindeutiger und spezieller Bedeutung darstelle, könne von dem Vorliegen des Wortes „Black“ in beiden Kennzeichen gerade keine begriffliche Ähnlichkeit abgeleitet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 16.06.2015, Az. T-395/14
    Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass Legofiguren als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig sind. Den Einwand, dass die Spielfiguren technische Lösungen und daher zur Eintragung nicht zulässig seien, wies das Gericht zurück. Aus der grafischen Darstellung der Figuren mit Vertiefungen unter den Füßen, der Hinterseite der Beine, der Hände und des Kontakts auf dem Kopf lasse sich nicht ableiten, ob diese Bestandteile eine technische Funktion haben oder worin eine solche bestehe. Zur Pressemitteilung:

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  • veröffentlicht am 16. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 16.04.2015, Az. T-258/13
    Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass es für die ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftswortmarke ausreicht, wenn der Markeninhaber auf von der Marke erfassten Waren (hier: Kopfkissen, Schlafsäcke, Bettwaren, Bettdecken) ein Schrägband mit dem Schriftzug der Wortmarke an der Ecke der Waren anbringe und diesen Schriftzug in einer Verkaufsbroschüre präsentiere. Dies sei auch eine übliche Kennzeichnung von Bettwaren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 05.05.2015, Az. T?183/13
    Art.8 Abs. 1 lit b EU-VO 207/2009

    Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Marke „Skype“ nicht eingetragen werden kann, da sie mit der älteren Marke „Sky“ auf Grund klanglicher und bildlicher Ähnlichkeit verwechselt werden kann. Der britische Bezahl-Fernsehsender „Sky“ hatte gegen die Eintragung der Marke „Skype“ Widerspruch eingelegt. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 21.01.2015, Az. T-685/13
    Art. 8 Abs. 1 lit. b EU-VO 207/2009

    Der EuG hat entschieden, dass zwischen der Gemeinschaftswortmarke „Blueco“ und der (prioritätsälteren) Gemeinschaftswortmarke „Blue Coat“ eine Verwechslungsgefahr besteht. Hierfür sei auch Ausschlag gebend, so stellte das Gericht im vorliegenden Fall fest, dass die angemeldete Marke „Blueco“ vollständig in der älteren Marke „Blue Coat“ enthalten sei, so dass bei den beiden Zeichen die ersten sechs Buchstaben „blueco“ übereinstimmten, und dass die ältere Marke außerdem noch das Element „at“ enthalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2015

    EuG, Urteil vom 15.01.2015, Az. T-197/13
    EU-VO 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Fürstentum Monaco für bestimmte Waren und Dienstleistungen keinen Schutz der Marke MONACO in der Union beanspruchen kann. Zur Pressemitteilung 6/15 vom 15.01.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 12.11.2014, Az. T-188/13
    Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 , Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Wortmarke „Notfall“ für diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Produkte für die Gesundheitspflege u.a. nicht eintragungsfähig ist. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, die keine Unterscheidungskraft besitze, da der Begriff „Notfall“ Waren bezeichne, die nützlich oder notwendig sein könnten, um einem dringlichen Ernährungs-, Pflege- oder Gesundheitsproblem vorzubeugen, dieses Problem zu entschärfen oder es zu lösen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2015

    EuG, Urteil vom 18.11.2014, Az. T-50/13
    Art. 52 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 76 VO Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Wortzeichen „VOODOO“ als Gemeinschaftsmarke für u.a. Bekleidung eintragungsfähig ist. Es handele sich nicht um eine beschreibende Bezeichnung ohne Unterscheidungskraft, wie die Klägerin behauptet, da es keinen festgelegten Bekleidungsstil gebe, der mit der Voodoo-Religion in Verbindung gebracht werde. Der Verkehr werde die Marke als reine Phantasiebezeichnung auffassen, mit der ohne Bezugnahme auf einen besonderen Bekleidungsstil lediglich auf Kultisches oder Okkultes angespielt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Dezember 2014

    EuG, Urteil vom 26.09.2014, Az. T-266/13
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Curve“ wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Im Rumänischen bedeute dieses Wort so viel wie „Prostituierte“ oder „Huren“ und sei ohne weitere Zusätze für Menschen dieses Sprachraums nicht als das englische „curve“ für „Kurve“ erkennbar. Daher sei das Kennzeichen geeignet, dort Anstoß zu erregen. Zum Volltext der Entscheidung:

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