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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 15.03.2011, Az. T-50/09
    Regel 80 Abs. 2 EU-VO Nr. 2868/95

    Das Europäische Gericht Erster Instanz hat entschieden, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bei einer unvollständigen Fax-Sendung eines Markeninhabers nicht immer gehalten ist, diesen auf die Unvollständigkeit hinzuweisen. Die Faxmitteilung hatte mit den Worten begonnen „Wir möchten die folgenden Beweisstücke vorlegen …“ aber keines der fraglichen Beweisstücke enthalten. Damit sei die Faxmitteilung aber noch nicht unvollständig im Sinne von Regel 80 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2868/95. Der Wortlaut dieser Regel lautet: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2011

    EuG, Urteil vom 17.02.2011, Az. T-385/07, T-55/08, T-68/08
    Art. 43, 49 Abs. 1, 86 Abs. 1 EG;  Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG

    Das EuG hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Exklusivübertragung aller Spiele der Fußballwelt- und Fußballeuropameisterschaft auf einem Bezahlfernsehsender verbieten darf. Grund sei, dass die so genannten „Topspiele“ und die Spiele unter Beteiligung der Nationalmannschaft eines Landes für die Bevölkerung dieses Landes von großer Bedeutung seien. Deshalb dürften sie in eine nationale Liste aufgenommen werden, auf der die Ereignisse verzeichnet sind, die die entsprechende Bevölkerung in einer frei zugänglichen Fernsehsendung verfolgen können muss. Zu den anderen Spielen („Normalspiele) führte das EuG aus, dass diese Wettbewerbe als Gesamtereignisse und nicht als Aneinanderreihungen einzelner Ereignisse angesehen werden können. So könnten sich z.B. die Ergebnisse der „Normalspiele“ auf die Beteiligung der Mannschaften an den „Topspielen“ auswirken, was wiederrum zu einem besonderen Interesse der Öffentlichkeit führen könne. Da im Vorhinein nicht voraussehbar sei, welche „Normalspiele“ ein besonderes Interesse hervorrufen werden, könne schwerlich dementsprechend unterschieden werden. Da eine Harmonisierung der Vorschriften auf diesem Gebiet jedoch nicht gegeben ist, seien beide Herangehensweisen (nur „Topspiele“ in die nationale Liste oder „Top-“ und „Normalspiele“) der einzelnen Mitgliedsstaaten mit der Richtlinie vereinbar.

  • veröffentlicht am 24. Januar 2011

    EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-161/09
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass die Wortmarke „ilink“ nicht eintragungsfähig für Telekommunikation und Software ist. Es handele sich dabei um eine rein beschreibende Angabe, die über keine Unterscheidungskraft verfüge. „link“ sei als Begriff aus der englischen Sprache als Verbindung, verbinden im Telekommunikations-/IT-Bereich allgemein verständlich. Der Wortbestandteil „i“ werde allgemein als Abkürzung für Internet aufgefasst werden und nicht z.B. als das englische Personalpronomen „I“, welches immer groß geschrieben werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Januar 2011

    EuG, Urteil vom 15.12.2010, Az. T-427/08
    Art. 81 EG, Art. 82 EG

    Das EuG hat entschieden, dass die Nichtbelieferung von Ersatzteilhändlern durch einen Schweizer Uhrenhersteller einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellen kann. Ist der Hersteller der einzige, der Uhrmacher mit Ersatzteilen zu bestimmten Luxusuhren beliefern könne, so liege eine marktbeherrschende Stellung vor. In der Weigerung zur Belieferung spezieller Händler könne ein Missbrauch dieser Stellung gesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 09.12.2010, Az. T-253/09 und T-254/09
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass eine durch Benutzung der Marke erworbene Unterscheidungskraft (hier: einer dreidimensionalen Bildmarke) bereits beim Anmeldeverfahren vor dem HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) geltend gemacht werden muss. Eine erstmalige Geltendmachung dieses Aspekts vor dem EuG sei zu spät und damit nicht  zu berücksichtigen. Die Berufung auf die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft sei eine gegenüber der Frage der den betreffenden Marken innewohnenden Unterscheidungskraft eigenständige Rechtsfrage. Habe sich daher die Klägerin im Verfahren vor dem HABM nicht auf die von den fraglichen Marken erworbene Unterscheidungskraft berufen, sei das HABM nicht verpflichtet, von Amts wegen deren Vorliegen zu prüfen. Somit sei im vorliegenden Fall die Berufung der Klägerin auf die durch die Benutzung der angemeldeten Marke erworbene Unterscheidungskraft im Verfahren vor dem Gericht unzulässig. Eine Unterscheidungskraft an sich lehnte das Gericht ab, da die Eignung der Bildmarke, die Waren der Kägerin von denjenigen ihrer Konkurrenten zu unterscheiden, sich als bloße übliche Ausführungsvariante der Gehäuse von Pumpen oder deren Elektromotoren erweisen würden. Diese Merkmale seien nicht geeignet, die betreffenden Waren zu individualisieren und als solche eine bestimmte betriebliche Herkunft zu bezeichnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. August 2010

    EuG, Urteil vom 19.05.2010, Az. T-163/08
    Art. 7 Abs. 1 c, Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass „Golden Toast“ nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Eintragungshindernis war die rein beschreibende Qualität der Wortmarke, auch wenn diese hauptsächlich für den englischen Sprachraum gelte. Eintragungshindernisse in einem Teil der Gemeinschaft verhindern die Markeneintragung insgesamt. In Deutschland möge das Zeichen zwar als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden, für den englischsprachigen oder Englisch verstehenden Verbraucher bedeute der Begriff jedoch lediglich „zum Toasten geeignet“ sei und das Endprodukt eine goldene Färbung habe. Das Adjektiv „golden“ werde hier im Zusammenhang mit Back? und Teigwaren benutzt, um lobend auf die Farbe des Endprodukts hinzuweisen, obwohl diese nicht genau der Farbe von Gold entspreche. Dies werde vom Verbraucher auch problemlos auf diese Weise erfasst.

  • veröffentlicht am 30. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 10.02.2010, Az. T-344/07
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der EU-VO Nr. 40/94
    (über die Gemeinschaftsmarke)

    Der EuG hat im Rahmen einer Eintragungsklage zu einer Gemeinschaftsmarke („Homezone“) u.a. entschieden, dass Feststellungen, die ein Prüfer des HABM auf der Grundlage von Wikipedia entstammenden Informationen trifft, zurückzuweisen sind. Eine solche Feststellung, die auf einen Artikel gestützt sei, der einer Kollektiv-Enzyklopädie im Internet entstamme, deren Inhalt jederzeit und in bestimmten Fällen von jedem Besucher, selbst anonym, geändert werden könne, beruhe auf nicht gesicherten Informationen. (mehr …)

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