Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmenveröffentlicht am 8. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 11.08.2015, Az. X ZR 83/13
Art. 87 Abs. 1 EPÜDer BGH hat entschieden, dass ein europäisches Patent die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen kann, soweit dieselbe Erfindung betroffen ist. Dies ergebe sich aus der Prüfung der gesamten Anmeldeunterlagen. In der Folge sei dann die Gebrauchsmusteranmeldung bzw. -eintragung nicht als vorbekannter Stand der Technik anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Patent unwirksam, wegen falscher sprachlicher Übersetzung?veröffentlicht am 23. August 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2009, 4b O 146/07
Artikel II § 3 Abs. 1 und 2 IntPatÜBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die fehlende Überschrift in der Übersetzung einer europäischen Patentschrift zum Verlust der Wirkung des Patents führen kann. Europäische Patente, deren Anmeldung nicht in deutscher Sprache eingereicht worden sind, müssen zu ihrer Wirksamkeit innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung deutsch übersetzt werden, wenn der Hinweis auf die Patenterteilung vor dem 01.05.2008 veröffentlicht worden ist. Ist die Übersetzung fehlerhaft, so entfaltet das europäische Patent für Deutschland von Anfang an keine Wirkung. Das Urteil mutet im Hinblick auf – LG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007, Az. 4 a O 82/06 – etwas formalistisch an. In letzterem Fall war gleich eine ganze Seite der Patentschrift nicht übersetzt worden.