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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 27.01.2012, Az. 5 U 191/10
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Expertenkanzlei Scheidung“ nicht zwangsläufig irreführend ist, auch wenn die werbende Rechtsanwältin keine Fachanwältin für Familienrecht ist. Es sei ausreichend, dass die Werbende die notwendige berufliche Erfahrung vorweisen könne, um der mit der Werbung geweckten Erwartungshaltung zu entsprechen. Vorliegend sei die Anwältin seit Jahren fast ausschließlich mit familienrechtlichen Mandaten befasst, davon 300 Fälle allein im Scheidungsrecht. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellte das KG auch klar, dass die Bezeichnung „Experte“ erst recht nicht dazu führe, dass vom Verbraucher eine Qualifikation erwartet werde, die noch über die eines Fachanwalts hinausginge. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Thorsten Graf (hier).

  • veröffentlicht am 16. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 25.11.2010, Az. 52 O 142/10
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA

    Das LG Berlin hatte ein ganze Reihe von Selbstanpreisungen einer Rechtsanwaltskanzlei auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Bei einer Werbung mit „Experten-Kanzlei“ muss jeder Rechtsanwalt der jeweiligen Kanzlei Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, die über der Qualifikation eines Fachanwalts liegen. Bezeichnet sich der Rechtsanwalt hingegen als „Experte“ findet dies keine Beanstandung, da lediglich der Eindruck erweckt wird, dass der Anwalt fachkundigen, einfach verständlichen Rat erteilen kann. Während die Verwendung des Begriffs „Spezialist“ in Hinblick auf die Fachanwaltschaften problematisch ist, soll die Werbung mit „Spezialkanzlei“ oder „spezialisiert auf“ unproblematisch sein, soweit die Kanzlei einen entsprechenden thematischen Schwerpunkt nachweisen kann. Eine Spezialkanzlei sei eben keine Kanzlei von Spezialisten (sic!) Was wir davon halten? Experten-Kanzlei besteht aus Experten, Spezialkanzlei aber nicht aus Spezialisten? Wenn das der Vebraucher wüsste. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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