Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Braunschweig: Wer mit der internen Suchmaschine auf seiner Webseite Suchanfragen auswertet und diese Inhalte externen Suchmaschinen (hier: Google) zur Verfügung stellt, haftet für dadurch begangene Markenverletzungenveröffentlicht am 17. Juni 2014
OLG Braunschweig, Urteil vom 02.04.2014, Az. 2 U 44/12
Art. 9 Abs. 1b EGV 40/94, Art. 9 Abs. 2 EGV 40/94, Art. 12b EGV 40/94; § 14 MarkenG, § 23 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMG
Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite mit einer internen Suchmaschine, der die Anfragen und Ergebnisse seiner Suchmaschine auswertet und externen Suchmaschinen, z.B. Google, zur Verfügung stellt, für dadurch begangenene Markenverletzungen als Störer haftet. Die Treffer der externen Suchmaschine seien ihm dabei zuzurechnen. Die Verletzung von Prüfpflichten sei jedoch erst zu bejahen, wenn der Betreiber auf eine Markenverletzung hingewiesen werde. Zum Volltext der Entscheidung: