Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- HABM: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „EyeSense“ und „ISENSE“veröffentlicht am 21. Dezember 2011
HABM, Entscheidung vom 04.02.2011, Az. R 1098/2010-4
Artikel 8 (1) (b) GMVDie 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) hat entschieden, dass zwischen den Wortmarken „EyeSense“ und „ISENSE“ für medizinische Diagnosegeräte u.a. keine Verwechslungsgefahr besteht. Die optische Unterschiedlichkeit sei ausreichend, um bei den relevanten Verkehrskreisen zu einer ausreichenden Unterscheidungskraft zu führen. Auch phonetisch sei davon auszugehen, dass eine unterschiedliche Aussprache erfolgen werde, da bei der Marke „ISENSE“ der Wortanfang nicht wie bei der Widerspruchsmarke optisch getrennt sei. Zum Volltext der Entscheidung: