Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Werbung mit dem Hinweis „Spezialist für Familienrecht“ ist irreführendveröffentlicht am 25. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013, Az. 4 U 120/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 43b BRAO, § 7 Abs. 2 BORADas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Hinweis „Spezialist für Familienrecht“ irreführend ist, da im vorliegenden Fall die Mindestanforderungen, also die Qualifikation eines Fachanwalts, nicht vorlagen. Zwischen den Begriffen „Spezialist“ und „Fachanwalt“ bestehe im Übrigen eine Verwechslungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)