Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Irreführende Heilmittelwerbung mit veralteter Fachinformationveröffentlicht am 20. Mai 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2014, Az. 3 U 133/12
§ 8 AMG, § 11a AMG, § 22 AMG; § 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für ein Arzneimittel irreführend sein kann, wenn eine veraltete Fachinformation verwendet wird. Bei Ersetzung einer Fachinformation durch eine neue Fassung sei von einer Irreführung oder einer Wiederholungsgefahr jedoch nicht auszugehen, wenn mit der vorherigen Version lediglich in deren Gültigkeitszeitraum geworben wurde. Es sei auch nicht ohne weitere Hinweise davon auszugehen, dass der Werbende nach Erscheinen einer neuen Fachinformation mit der alten Version weiterhin werben werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die Werbung für ein Arzneimittel mit gebilligter Fachinformation ist zulässigveröffentlicht am 14. März 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2014, Az. 3 U 63/12
§ 8 AMG, § 11a AMG, § 22 Abs. 7 S. 1 AMG, § 25 AMG; § 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels mit einer Fachinformation, welche von der Zulassungsbehörde nicht beanstandet wurde, auch dann zulässig ist, wenn der Inhalt der Fachinformation zweifelhaft ist. Die Legitimationswirkung der Zulassung gelte auch für Fachinformationen, so dass diese wettbewerbsrechtlich nicht wegen Irreführung angreifbar seien. Zum Volltext der Entscheidung:
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