Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Markenverletzung auf einer internationalen Fachmesse, wenn ein Produkt mit verwechslungsfähigem Zeichen „angeboten“ wirdveröffentlicht am 29. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2015, Az. 6 W 43/15
§ 14 MarkenG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Markenverletzung einer Gemeinschaftsmarke vorliegt, wenn ein ausländisches (Nicht-EU) Unternehmen auf einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse ein Produkt mit einer verwechslungsfähigen, verletzenden Kennzeichnung anbietet, d.h. wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass zu einem Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert werden soll. Davon sei auszugehen, wenn es sich um eine Verkaufsmesse handele, die zum großen Teil von in Deutschland ansässigen gewerblichen Abnehmern besucht werde. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Präsentation von angeblich nachgeahmten Keksprodukten auf Süßwarenmesse für Fachbesucher spricht noch nicht für Begehungsgefahrveröffentlicht am 27. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 23.10.2014, Az. I ZR 133/13
§ 3 UWG, § 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass Keksprodukte, denen der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird, auf einer Süßwarenmesse ausgestellt werden dürfen, wenn diese nur dem Fachpublikum, also nicht der breiteren Öffentlichkeit offen steht. Zur Pressemitteilung Nr. 151/2014 vom 24.10.2014 des BGH: (mehr …)