Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: (Geringer) Schadensersatzanspruch wegen Namensnennung im Impressum einer Zeitschrift als „Mitarbeiter“veröffentlicht am 29. Mai 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, Az. 2a O 235/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 12 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Nennung einer Person im Impressum einer Zeitschrift als Mitarbeiter über mehrere Jahre einen Schadensersatzanspruch des Genannten auslöst, wenn dieser einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt hat und faktisch auch kein Mitarbeiter ist. Es entstehe durch diese Nennung eine Zuordnungsverwirrung, die das Namensrecht des Genannten verletze. Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr stehe dem Genannten zu, allerdings lediglich in Höhe von 10,00 EUR pro Monat. Einen höheren Anspruch habe der Kläger nicht darlegen können, insbesondere nicht die von ihm geforderten 166,00 EUR pro Monat. Zum Volltext der Entscheidung: