Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Krefeld: Mögliche Überführungskosten für einen Pkw müssen als Preisbestandteile angegeben werdenveröffentlicht am 11. Dezember 2008
LG Krefeld, Urteil vom 04.09.2007, Az. 12 O 12/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVDas LG Krefeld hat in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass bei einem gewerblichen Pkw-Verkauf auch dann die Überführungskosten als Teil des Gesamtpreises angegeben werden müssen, wenn die Überführungskosten lediglich auf Wunsch des Kunden anfallen, nämlich für den Fall, dass dieser den Wagen nicht persönlich abholen möchte. Das Verschweigen dieser etwaigen Überführungskosten sei ein wettbewerbswidiger Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.