Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Mindestvergütung des Urhebers bei Verwertung seines Werks und zur Schadensersatzpflicht der Verwertungsgesellschaft bei Falschauskunftveröffentlicht am 17. Mai 2013
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 162/11
§ 11 S.2 UrhG, § 10 UrhWG, § 280 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat zu den Voraussetzungen entschieden, unter denen einem Urheber für die Verwertung von dessen Werken eine sog. Mindestvergütung zu zahlen ist. Keine Probleme hatte der Senat damit, dass die Mindestvergütung des Urhebers den vom Verwerter mit der Verwertung des Werkes erzielten Erlös zu einem erheblichen Teil aufzehrte. Weiterhin hat der BGH darauf hingewiesen, dass eine Verwertungsgesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn sie fälschlicherweise mitteilt, sie nehme die Rechte dieses Urhebers nicht wahr. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)