Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Braunschweig: Mandant muss Falschberatung des Rechtsanwalts beweisen / Rechtsanwalt unterliegt keiner Dokumentationspflichtveröffentlicht am 22. Juni 2010
LG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az. 22 O 1079/09
§§ 280, 675 BGBDas LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Mandant, der sich von seinem Rechtsanwalt falsch beraten glaubt und vorgibt, durch die Falschberatung einen Schaden erlitten zu haben, hinsichtlich der Falschberatung voll beweispflichtig ist. Umgekehrt genüge es für den Rechtsanwalt, wenn er im Prozess die wesentlichen Punkte der Erörterungen in einer Weise darstelle, die erkennen lasse, dass er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden sei (BGH, NJW 1996, S. 2571). Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, seine Ausführungen durch eine Dokumentation zu belegen, bestehe nicht. (mehr …)