Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Eine irrtümliche Falschbezeichnung des Beklagten kann die Abweisung der Klage zur Folge habenveröffentlicht am 7. März 2013
BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. VII ZR 128/12
§ 253 ZPODer BGH hat entschieden, dass die irrtümlich falsche Bezeichnung des Beklagten zur Abweisung der Klage führen kann. Eine Berichtigung des Rubrums komme nicht in Frage, wenn es sich bei dem irrtümlich bezeichneten Beklagten um eine existierende juristische Person handele und sich aus der Klage kein Anhaltspunkt ergebe, dass diese nur irrtümlich benannt wurde. Vorliegend sei auf Grund eines vorangegangenen Mahnbescheidsverfahrens nicht erkennbar gewesen, dass der Kläger eine andere juristische Person gemeint habe. Vgl. auch hier. Zum Volltext der Entscheidung:
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