Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch bewusst falsche Wiedergabe höchstrichterlicher Rechtsprechungveröffentlicht am 8. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011, Az. 6 U 126/11
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unternehmer, der Ansprüche eines Kunden zurückweist, indem er für ihn nachteilige Rechtsprechung bewusst falsch wiedergibt, unlauter handelt. Der Kunde werde dadurch in die Irre geführt. Vorliegend liege eine solche Irreführung jedoch nicht vor. Es würden keine falschen Angaben gemacht, sondern der Unternehmer habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dasse er die ihm nachteilige höchstrichterliche Rechtsprechung für falsch halte und er versuchen werde, in einem von einem Kunden angestrengten gerichtlichen Verfahren eine Änderung dieser Rechtsprechung herbeizuführen. Eine solche Auffassung könne dem Unternehmer nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung: