Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerfG: Der Senat nimmt Verfassungsbeschwerde von Eva Herman wegen Falschzitates nicht zur Entscheidung anveröffentlicht am 4. Dezember 2012
BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 1 BvR 2720/11
Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG, Art. 101 Abs. 1 GGDas BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Nachrichten-Sprecherin Eva Herman, die sich gegen ein BGH-Urteil (Bundesgerichtshof NJW 2011, S. 3516) wehrte, wonach eine von ihr stammende Erklärung zum Bild der Mutter zu Zeiten des Nationalsozialismus falsch wiedergegeben worden sei, nicht zur Entscheidung angenommen. Eva Herman wehrt sich bis heute gegen den Vorwurf, sie hätte sich lobend über die Familienpolitik des Dritten Reiches geäußert. Was wir davon halten? Ihre Ansicht zur Rolle der Frau und der Familie wollen wir nicht bewerten. Es ist aber beachtlich, wie sehr das angebliche Zitat Hermans durch die Gazetten geisterte und wie wenig (detailliert) ihre Gegendarstellung (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)