Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Domainregistrierung bei Gattungsbegriffen – Wer „Sonntag“ heißt, hat nicht automatisch Anspruch auf die gleichnamige Domainveröffentlicht am 15. April 2011
OLG München, Urteil vom 24.02.2011, Az. 24 U 649/10
§§ 823 Abs. 2, 12, 1004, 823 Abs. 1 BGBDas OLG München hat entschieden, dass aus einem Familiennamen wie „Sonntag“ kein Anspruch auf Löschung der Domain „sonntag.de“ erwächst. Es liege keine Namensrechtsverletzung vor. Für die Registrierung von Gattungsbegriffen würden keine besonderen Regeln gelten; allein maßgebend sei das Prioritätsprinzip. Zum Volltext der Entscheidung: