Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Die Werbung einer Anwaltskanzlei mit dem Hinweis „Expertenkanzlei Scheidung“ bedeutet nicht, dass ein Fachanwalt für Familienrecht vorhanden istveröffentlicht am 16. März 2012
KG Berlin, Urteil vom 27.01.2012, Az. 5 U 191/10
§ 3 UWG, § 5 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Expertenkanzlei Scheidung“ nicht zwangsläufig irreführend ist, auch wenn die werbende Rechtsanwältin keine Fachanwältin für Familienrecht ist. Es sei ausreichend, dass die Werbende die notwendige berufliche Erfahrung vorweisen könne, um der mit der Werbung geweckten Erwartungshaltung zu entsprechen. Vorliegend sei die Anwältin seit Jahren fast ausschließlich mit familienrechtlichen Mandaten befasst, davon 300 Fälle allein im Scheidungsrecht. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellte das KG auch klar, dass die Bezeichnung „Experte“ erst recht nicht dazu führe, dass vom Verbraucher eine Qualifikation erwartet werde, die noch über die eines Fachanwalts hinausginge. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Thorsten Graf (hier).