Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG München: Zur Verwechslungsgefahr von Marken mit einem Adlersymbol mit der Marke des Deutschen Fußballbundsveröffentlicht am 21. April 2015
OLG München, Urteil vom 05.02.2015, Az. 6 U 3249/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, § 9 MarkenG, § 14 MarkenG, § 41 MarkenGDas OLG München hat entschieden, dass T-Shirts, die ein Adler-Symbol und den Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ tragen, die Markenrechte des DFB verletzen. Werde jedoch nur das Adler-Symbol, welches auch Bestandteil der DFB-Marke ist, verwendet (z.B. auf Autofußmatten), sei von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen. Die Marke des DFB werde durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ in erheblicher Weise geprägt. Zum Volltext der Entscheidung: