Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“, kann per einstweiliger Verfügung untersagt werdenveröffentlicht am 22. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.04.2013, Az. 16 W 21/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“ worden, per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Für eine Zulässigkeit dieser Äußerung hätte der Antragsgegner deren Wahrheit nachweisen müssen. Dies sei im vorliegenden Verfahren nicht geschehen. Das Gericht stellte klar, dass sich der Antragsgegner nicht auf das Feld der Ironie im Hinblick auf die hier vorliegende Zuspitzung der Äußerung auf einen klaren Tatsachenkern zurückziehen könne. Zum Volltext der Entscheidung: