Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt: Die Werbung mit Fantasie-Fachanwaltstiteln ist wettbewerbswidrig / Zum „Fachanwalt für Internetrecht“, „Fachanwalt für Markenrecht“ und „Fachanwalt für Domainrecht“veröffentlicht am 31. Januar 2012
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.10.2011, Az. 2-03 O 437/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11UWG, § 1 FAO, § 43 c BRAODas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass lediglich die in der Fachanwaltsordnung benannten Fachanwaltstitel verwendet werden dürfen. Der Werbung für die Fantasie-Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Domainrecht“, „Fachanwalt für Internetrecht, „Fachanwalt für Vertragsangelegenheiten“ und „Fachanwalt für Markenrecht“ erteilte das Gericht eine strafbewehrte Absage. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)