Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- SEMINAR: „Anwaltliche Handwerksfehler aus dem IT-Recht“ / 06.12.2013 – Fachanwalt Fortbildung § 15 FAOveröffentlicht am 29. November 2013
Am Freitag, 06.12.2013 hält unsere Kanzlei ein Fortbildungsseminar zum Thema „Anwaltliche Handwerksfehler aus dem IT-Recht“ ab. Es werden in lockerer Atmosphäre einige der über 5.000 Entscheidungen auf unserer Kanzleiseite und unsere entsprechenden Praxiserfahrungen besprochen. Der Vortrag dürfte geeignet sein, um den Fortbildungspflichten für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß § 15 FAO mit 5 bzw. 10 Fortbildungsstunden nachzukommen. Eine verbindliche Entscheidung bleibt der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorbehalten. Im Einzelnen:
1. Zeitpunkt und Ort
Freitag, 06.12.2013, 10:00 bis 16:30 Uhr
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Saalestraße 8 (Haupteingang II)
24539 Neumünster (Schleswig-Holstein)Telefon: 04321/390550
info [at] damm-legal.de2. Themen
Es wird eine Auswahl an Rechtsfragen zu den folgenden Bereichen besprochen:
a. Das Recht des Internethandels –
Einzelaspekte zum Verkauf über Onlineshop, Amazon & eBay (ca. 3 Stunden)b. Social Media Recht / Das Recht der sozialen Netzwerke –
Facebook, Twitter & Co. (ca. 1 Stunde)c. Softwareentwicklung & Vertrieb von gebrauchter Software (ca. 1 Stunde)
Das Seminar / der Workshop richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen, die das Seminar als Teil ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (vgl. § 14 BGB) buchen.
3. Dauer
Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Sollte ausreichendes Interesse an einer Blockveranstaltung über 10 Zeitstunden bestehen, besteht auch kurzfristig die Möglichkeit, eine 2-tägige Veranstaltung vom Donnerstag, 05.12.2012 bis Freitag, 06.12.2013 abzuhalten (Zu den Übernachtungsmöglichkeiten s. unten).
Die Veranstaltung beginnt jeweils um 10.00 Uhr und endet um 16:30 Uhr.
4. Referent/enHauptreferent der Veranstaltung ist Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht.
5. Anmeldefrist
Freitag, 29. November 2013 (Ausnahmen nur nach Absprache)
6. Anmeldung
Ihre geschätzte Anfrage zur Teilnahme an dem obigen Seminar richten Sie bitte an info [at] damm-legal.de.
7. Teilnehmerbeschränkung
Der Workshop ist auf 20-25 Teilnehmer beschränkt.
8. Kosten
Der Preis für das Seminar am 06.12.2013 beträgt 199,00 EUR zzgl. MwSt. (236,81 EUR inkl. MwSt.) je Teilnehmer.
Der Preis für ein Blockseminar am 05.12.2013 und am 06.12.2013 beträgt 349,00 EUR zzgl. MwSt. (415,31 EUR inkl. MwSt.) je Teilnehmer.
9. Anfahrt
Die Kanzlei ist über die A7 (Ausfahrt Neumünster-Süd) zu erreichen. Sie gelangen auf die Landstraße L 430. Die L430 (Richtung Osten) verlassen Sie an der zweiten Ausfahrt und gelangen so direkt auf die Saalestraße.
Neumünster ist von Hamburg über die Deutsche Bahn AG mit dem ICE und dem RE zu erreichen (ca. 60 Min.). Vom Hauptbahnhof in Neumünster fahren die Buslinien 7 und 77 in regelmäßigen zeitlichen Abständen unmittelbar vor unsere Kanzlei (Haltestelle Saalestraße/DOC).
- BGH: Nicht jede unzureichende jährliche Fortbildung des Fachanwalts rechtfertigt den Widerruf des Fachanwaltstitelsveröffentlicht am 21. November 2013
BGH, Urteil vom 08.04.2013, Az. AnwZ (Brfg) 16/12
§ 15 Abs. 3 FAO, § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAODer BGH hat entschieden, dass der Verstoß gegen die aus § 15 Abs. 3 FAO folgende Pflicht, die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, „für sich genommen“ nicht einen Widerruf nach § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO rechtfertigt. Der betroffene Kollege, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, hatte im Jahr 2009 eine fünfstündige Fortbildung und im Jahr 2010 eine zehnstündige Fortbildung absolviert und entsprechende Nachweise erbracht; für das Jahr 2011 hatte er insgesamt 15 Zeitstunden an Fortbildung nachgewiesen. Der Anwaltsgerichtshof hatte den Bescheid der zuständigen Rechtsanwaltskammer, welche die Berechtigung des Kollegen zum Führen des Fachanwaltstitels widerrufen hatte, aufgehoben, weil dem Kläger allenfalls ein einmaliger, teilweiser und erstmaliger Verstoß gegen die Fortbildungspflicht im Jahr 2009 vorgeworfen werden könne, welcher den Widerruf nicht rechtfertige. Dass der Kläger die erforderlichen Nachweise zunächst nicht beigebracht habe, sei kein Widerrufsgrund. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AGH Nordrhein-Westfalen: Was in der Fallliste zum „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ nicht „zählt“ / Von Filesharing-Fällen, Abschlusserklärungen und Schutzschriftenveröffentlicht am 17. Juni 2013
AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2013, Az. AGH 44/12
§ 14h Nr. 5 FAODer Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Volltext unten) hat entschieden, dass für die sog. Fallliste des Antragstellers auf Erteilung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ sämtliche Fälle aus dem Bereich Filesharing, Web-Design (z.B. unbefugte Verwendung von Bildern, Briefkopflogos, Logos auf Visitenkarten, Verwendung einer Grafik auf der Internetseite ohne Lizenz) und unberechtigte Verwendung von Karten bzw. Stadtplänen bzw. Ausschnitten nicht berücksichtigt werden dürfen. Im Übrigen sei das Anraten (gegenüber dem Mandanten) zur Abgabe einer Abschlusserklärung oder auch das Formulieren einer Abschlusserklärung wie die Hinterlegung einer Schutzschrift nicht als gerichtliches Verfahren zu werten. Was wir davon halten? (mehr …)
- Frühjahrstagung 2009 zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht in Hamburg (15./16.05.2009)veröffentlicht am 2. März 2009
Der Norddeutsche Verband der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz e.V. (NVFGR) tagt am 15./16.05.2009 in Hamburg anlässlich der Frühjahrstagung 2009 zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht. Bei vollständiger Teilnahme wird eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO über 10,5 Zeitstunden ausgestellt. Die Tagungskosten betragen 250,00 EUR für Mitglieder des NVFGR und 310,00 EUR für Nicht-Mitglieder. Unter anderem trägt Prof. Dr. Thomas Hoeren mehrere Stunden zum Thema „Das deutsche Lauterkeitsrecht unter der UGP-Richtlinie“ vor. Es sind noch Plätze verfügbar. Die Verteilung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen. Im Falle eines Beitritts zum Verband (50,00 EUR) wird der Mitgliedspreis berechnet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehend zum Download bereit stehenden Einladung.
Die Einladung / Anmeldung können Sie als .pdf-Datei hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Einladung_Anmeldung.pdf) herunterladen oder aber durch einmaliges Anklicken des links stehenden Logos.