Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Brandenburg: Zertifizierung der Druckqualität von Farbbandkassetten durch die Deutsche Post ist nicht irreführendveröffentlicht am 20. Juli 2015
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2015, Az. 6 U 70/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung für Farbbandkassetten für Frankiermaschinen mit u.a. „3-er Set Farbbandkassette für F… 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!“ nicht irreführend und daher zulässig ist. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei durch die Art der konkreten Darstellung für die maßgeblichen Verkehrskreise zweifelsfrei feststellbar, dass sich die Zertifizierung auf die Druckqualität beziehe und nicht auf die Farbkassette als solche. Zum Volltext der Entscheidung: