Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für 3.980 Farbkopien im Gerichtsverfahren bei urheberrechtswidriger Fotonutzung / Fotoklauveröffentlicht am 14. August 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 8 W 98/11
§ 91 ZPO, VV 7000 Nr. 1 b VV RVGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für verfahrensrelevante Farbkopien zwar grundsätzlich erstattungsfähig sind (vgl. § 91 ZPO). Allerdings seien die Kosten fu?r die für das Gericht bestimmten Originalschriftsa?tze nebst Anlagen kostenfrei. Bei einer Berechnung nach VV 7000 Nr. 1 b VV RVG wu?rde sich der zu erstattende Betrag weiter reduzieren, da die ersten 100 Seiten erstattungsfrei seien. Zum Volltext der Entscheidung:
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