Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Eine einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung der Verbreitung eines Farbfotos kann auch in schwarz-weiß wirksam zugestellt werdenveröffentlicht am 28. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.02.2015, Az. 11 U 56/14
§ 72 UrhG, § 97 UrhG; § 929 Abs. 2 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, welche das Verbot der Verbreitung eines Farbfotos zum Inhalt hat, auch dann wirksam zugestellt werden kann, wenn die Ausfertigung lediglich eine Schwarz-Weiß-Kopie des Bildes enthält. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn trotz dieser Abweichung der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sei. Vorliegend sei dies der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: