Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Keine „Fast & Easy“ Markeneintragungveröffentlicht am 12. März 2014
BPatG, Beschluss vom 20.11.2013, Az. 29 W (pat) 541/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Fast & Easy“ nicht als Marke für den Bereich Papierwaren und Büroartikel angemeldet werden kann. Dem Begriff fehle die notwendige Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe hinsichtlich der einfachen und schnellen Handhabung der in Bezug genommenen Waren handele. Zum Volltext der Entscheidung: