Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Reine Auskunftsanfrage an ein Unternehmen ist kein unzulässiger Spamveröffentlicht am 22. Oktober 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2013, Az. 2 U 9/13
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine reine Auskunftsanfrage, die per Fax an ein Unternehmen geschickt wird, nicht als unzulässiger Spam zu werten ist. Vorliegend seien lediglich Daten zur Aktualisierung eines Datenbestandes abgefragt worden. Das Schreiben habe nicht dazu gedient, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen des Verfassers zu erhöhen. Zum Volltext der Entscheidung: