IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. November 2008

    OLG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 5 W 77/07
    § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Anlage 2 zur BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe einer Faxnummer weder in der vom Onlinehändler vorzuhaltenden Widerrufsbelehrung noch im Impressum zwingend ist. Weder dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch der BGB-InfoV sei eine solche Verpflichtung zu entnehmen, obwohl eine Kommunikationsmöglichkeit per Telefax wünschenswert sei. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt jedoch nicht einheitlich. So hat das LG Düsseldorf in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 29.01.2003, Az. 34 O 188/02) geurteilt, dass eine Faxnummer, sofern der Unternehmer über ein Faxgerät verfügt, auch angegeben werden muss. Diese Vorgabe sollten Unternehmer einhalten, um größtmögliche Rechtssicherheit in diesem Punkt zu erreichen.

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  • veröffentlicht am 26. Februar 2005

    OLG Köln, Urteil vom 13.02.2004, Az. 6 U 109/03
    §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 4 UKlaG; § 6 Nr. 1 und 2 TDG

    Das OLG Köln hat die Rechtsauffassung vertreten, dass im Impressum in jedem Fall die Telefonnummer anzugeben ist. „Der Gesetzestext „unmittelbare Kommunikation“, die nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6 TDG (Red.: jetzt § 5 TMG) neben die Möglichkeit einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme treten muss, kann … bei verständiger Würdigung der Gesetzesbegründung nur so verstanden werden, dass zur unmittelbaren Kommunikations- möglichkeit eine Telefon- und nicht etwa nur eine Telefaxnummer angegeben werden muss.“ Dieser Punkt war jedoch nicht weiter zu erörtern, da die Beklagte neben ihrer E-Mail-Adresse und ihrer Postanschrift weder die eine noch die andere angegeben hatte.

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