Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Wer bei einer Demonstration eine Tasche mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, beleidigt Polizistenveröffentlicht am 18. September 2015
AG München, Urteil vom 13.04.2015
§ 185 StGBDas AG München hat entschieden, dass ein Demonstrationsteilnehmer, der Gegenstände mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, die begleitenden Polizisten beleidigt und insoweit eine Straftat begeht. Was wir davon halten? Hätte das AG München unsere täglichen Nachrichten gelesen, hätte es gewusst, dass das BVerfG den Audruck 1 1/2 Monate zuvor als zulässige Meinungsäußerung gewertet hat (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 BvR 1036/14, hier). Das Urteil des Amtsgerichts ist daher zu Recht nicht rechtskräftig. Dass wir mit dem Verhalten der Dame kaum einverstanden sind, haben wir bereits zum Ausdruck gebracht hier. Zur Pressemitteilung 49/15 vom 17.08.2015: (mehr …)
- BVerfG: Button mit dem Aufdruck „Fck Cps“ stellt keine Beleidigung dar / Meinungsfreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2015
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 BvR 1036/14
Art. 5 GGDas BVerfG hat entschieden, dass ein Button mit dem Aufdruck „Fck Cps“ keine Beleidigung darstellt, sondern noch von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Was wir davon halten? Die junge Dame, die sich hier als Klägerin an das höchste deutsche Verfassungsgericht wendete, sollte in einem eigenen Notfall, in dem es ihr um Leib und Leben geht, in Hinblick auf die herbeieilenden Ordnungshüter zunächst für eine Sekunde überlegen, ob sie deren Hilfe überhaupt annehmen kann. Aus prinzipiellen, aber auch aus moralischen Gründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)