Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Wider der Schleichwerbung in deutschen Blogsveröffentlicht am 13. Oktober 2009
Auch in Deutschland setzt nach den jüngsten Meldungen aus den USA (Link: FTC) eine Bewegung ein, Blog-Autoren, die fremde Produkte bewerben, dazu anzuhalten, dies auch öffentlich zu machen, um der – offensichtlich zunehmenden – Schleichwerbung Herr zu werden. Die Public-Relations-Branche plant laut Wirtschaftswoche, von 2010 an schwarze Schafe öffentlich anzuprangern. Derzeit arbeite Alexander Güttler, Präsident der Gesellschaft Public Relations Agenturen und zugleich Mitglied der Beschwerdekammer Online im Deutschen Rat für PR, an einer sogenannten Netiquette. Dieser Verhaltenskodex für PR-Agenturen, Blogger, soziale Netzwerke und Unternehmen solle Ende 2009 stehen, habe Güttler angekündigt. Viele Blogs seien nicht mehr so unschuldig, wie sie daherkämen. „Wer von der Industrie gepampert wird, soll das zugeben“, habe Güttler gesagt (JavaScript-Link: WiWo).
- FTC: Wer beim Bloggen oder Twittern fürs Werben bezahlt wird, muss das offenlegenveröffentlicht am 6. Oktober 2009
Die US-amerikanische Kartellbehörde (Federal Trade Commission = FTC) lässt Bloggern und Twitterern frischen Wind um die Nase wehen – jedenfalls denjenigen, die sich dafür bezahlen lassen, Schleichwerbung für wen oder was auch immer zu machen. In Zukunft, nämlich ab dem 01.12.2009, müssen solche „Deals“ offen gelegt werden. Wird ein Blogger von einem Werbetreibenden in irgendeiner Form materiell dafür entschädigt, dass er dessen Produkte positiv darstellt, muss er dies in Zukunft angeben. In welcher Form diese Angabe zu erfolgen hat, hat die FTC bis dato allerdings nicht mitgeteilt. Strafen drohen allerdings in Höhen bis zu 11.000 US-Dollar. Zu beachten ist, dass diese neue Richtlinie auch über den reinen Bereich der Blogs hinausgeht und sich auch auf Kundenbewertungen erstrecken kann – so müsste auch offengelegt werden, wenn ein Autor sein eigenes Buch bei Amazon bewertet oder eine Kellnerin einen übertrieben positiven Review ihres Restaurants abgibt (JavaScript-Link: Nachricht bei adage.com). Entsprechende Regelungen für den europäischen oder deutschen Rechtsraum sind allerdings bisher noch nicht bekannt.