Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Kann eine Unterlassungserklärung nachträglich mangels ursprünglich fehlenden Rechtsgrundes als „ungerechtfertigte Bereicherung“ herausgefordert werden?veröffentlicht am 12. Oktober 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2007, Az. 4a O 146/07
§ 821 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analogDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unterlassungsversprechen nicht nachträglich „aufgekündigt“ (juristisch korrekt: als ungerechtfertigte Bereicherung mangels Rechtsgrundes herausgefordert) werden kann, weil es angeblich für die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt keinen Rechtsgrund gegeben habe. Eine Unterlassungserklärung könne, gerade wenn sie in Anbetracht einer unsicheren Rechtslage abgegeben werde, nicht ohne weiteres kondiziert werden, da der Schuldner sich grundsätzlich daran festhalten lassen müsse , dass er mit der Unterlassungserklärung zum Ausdruck gebracht habe, er wolle keinen Rechtsstreit führen, in dem die Rechtsfrage geklärt würde (Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vorb. vor § 13 Rn. 223). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Schlecht lesbare Fundstelle bei Werbung mit Testergebnis = Fehlende Fundstelle = Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 7. März 2011
KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 5 W 17/11
§§ 3; 5a Abs. 2 UWGDas Kammergericht hat entschieden, dass es keinen Unterschied macht, ob der (erforderliche) Hinweis auf die Fundstelle eines Testergebnisses gänzlich fehlt oder so schlecht wahrnehmbar ist, dass mit einer Kenntnisnahme nicht zu rechnen ist. Zitat: „Der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe ist eine nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen. Denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (Senat, MD 1994, 158, 159).“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Kiel: Führung des Dr.-Titels bedarf keiner Erläuterung, in welchem Bereich der Titel erworben wurde.veröffentlicht am 11. Juli 2010
LG Kiel, Urteil vom 18.12.2009, Az. 14 O 70/09
§§ 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass ein Steuerberater einen in der Slowakei erworbenen Doktortitel der Philosophie („doktor filozofie“) führen darf, ohne auf den Fachbereich hinzuweisen. Eine Irreführung sei darin nicht zu erkennen. Diese käme nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs davon ausginge, derjenige, der einen „Dr.“-Titel ohne fachlichen Zusatz führe, über eine höhere fachliche Qualifikation verfüge als derjenige, der den Titel mit einem fachlichen Zusatz führt. Dass dies der Fall sei, sei für die Kammer aber nicht erkennbar. In der Bevölkerung sei bekannt, dass ein „Dr.“-Titel nicht zwangsläufig auf dem Fachgebiet erworben wurde, auf dem der Betreffende beruflich tätig sei. (mehr …)