Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Die Ermittlung von IP-Adressen für Filesharing-Abmahnungen kann unzuverlässig sein / Eine Krähe hackt der anderen ein Auge ausveröffentlicht am 30. November 2012
LG Berlin, Urteil vom 03.05.2011, Az. 16 O 55/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Berlin hatte im vorliegenden Fall über den Rechtsstreit eines Ermittlers von IP-Adressen auf der einen Seite und dem Unternehmen, welches Filesharing-Abmahnungen auf Grund solcher ermittelter IP-Adressen ausspricht, zu entscheiden. Dabei wurde deutlich, dass das klagende Unternehmen bei der Ermittlung von IP-Adressen unzuverlässig ermittelt hatte. Zum Volltext der Entscheidung (der Entscheidungstext zur Ermittlung von IP-Adressen ist farblich hervorgehoben): (mehr …)
- AG Hamburg-Wandsbek: Widerruf bei mangelnder Widerrufsbelehrung auch nach 2 Jahren noch möglich – Auch kein Wertersatz für Internet-Portalveröffentlicht am 17. Januar 2012
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 13.01.2012, Az. 716a C 354/11
§ 355 Abs. 4 BGB, § 312 d Abs. 3 BGB, § 312 e Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGBDas AG Hamburg-Wandsbek hat entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach knapp 2 Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn belehrte. Vorliegend sei dem Kunden in der Belehrung nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Wertersatz, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausfu?hrung der Dienstleistung zugestimmt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Der Streitwert für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beträgt bei Beteiligung eines Verbraucherschutzverbandes im Eilverfahren 15.000 EURveröffentlicht am 1. November 2011
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.08.2011, Az. 6 W 70/11
§ 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Streitwert für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 15.000,00 EUR beträgt. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn der Antragsteller ein Verbraucherschutzverband sei, da hier ein erhebliches allgemeines Interesse an einer zutreffenden Belehrung bestehe. Mache hingegen ein Mitbewerber entsprechende Ansprüche geltend, sei der Streitwert regelmäßig sehr gering zu bemessen, weil dieser nur mittelbar betroffen sei. Zum Volltext des Beschlusses:
- OLG München: Anerkenntnisurteil nur bei tatsächlichem Anerkenntnis statthaftveröffentlicht am 5. Oktober 2011
OLG München, Urteil vom 10.08.2011, Az. 7 U 2496/11
§ 240 ZPO, § 307 ZPODas OLG München hat entschieden, dass ein Anerkenntnisurteil nur erfolgen darf, wenn tatsächlich ein Anerkenntnis vorliegt. Diese Entscheidung des Gerichts erscheint zwar zwingend logisch, war jedoch offensichtlich notwendig, da das Landgericht ein Anerkenntnisurteil eben ohne Anerkenntnis des Beklagten erlassen hatte. Wie es dazu kam? Ein klassisches Missverständnis: Der Kläger hatte Fristverlängerung für eine Erwiderung sowie Terminsverlegung beantragt. Auf diesen Antrag erwiderte der Beklagte, „dass beklagtenseits keine Einwände bestehen, wenn das Gericht den Anträgen der Klagepartei stattgibt, da die angegebenen Gründe die Anträge rechtfertigten„. Obwohl sich dies nur auf Terminsverlegung und Fristverlängerung bezog, verfügte der Richter, ein Anerkenntnisurteil zu fertigen. Und da einfach falsch nicht genug ist, wurde das Anerkenntnisurteil schließlich zu einem Zeitpunkt erlassen, nachdem bereits (gerichtsbekannt) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten eröffnet und damit kraft Gesetzes eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten war. Zu diesem Zeitpunkt hätte gar keine Entscheidung mehr ergehen dürfen. Dementsprechend wurde das „grob fehlerhaft“ erlassene Urteil aufgehoben. Ab und zu muss eben auch das Offensichtliche gerichtlich geklärt werden.
- EuG: Das HABM muss nicht jede fehlerhafte Fax-Mitteilung gegenüber dem Absender anzeigenveröffentlicht am 28. März 2011
EuG, Urteil vom 15.03.2011, Az. T-50/09
Regel 80 Abs. 2 EU-VO Nr. 2868/95Das Europäische Gericht Erster Instanz hat entschieden, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bei einer unvollständigen Fax-Sendung eines Markeninhabers nicht immer gehalten ist, diesen auf die Unvollständigkeit hinzuweisen. Die Faxmitteilung hatte mit den Worten begonnen „Wir möchten die folgenden Beweisstücke vorlegen …“ aber keines der fraglichen Beweisstücke enthalten. Damit sei die Faxmitteilung aber noch nicht unvollständig im Sinne von Regel 80 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2868/95. Der Wortlaut dieser Regel lautet: (mehr …)
- Regierung Mittelfranken: Verhängung eines Bußgeldes wegen Impressumsverstoßes?veröffentlicht am 14. September 2009
Nachdem das fehlerhafte Impressum zu den Abmahnungsklassikern gehört und mit Inkrafttreten des neuen UWG seit dem 31.12.2008 auch nicht mehr als Bagatelle gilt, scheinen einige regionale Regierungen mobil zu machen, so auch, dem Vernehmen nach, die Regierung Mittelfranken. Denn telemedicus meldet, dass zumindest ein Fall bekannt sei, in dem die Regierung Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde gegen Impressumsverstöße eines Onlineshops vorgegangen sei, konkret, weil statt einer E-Mail-Adresse ein Kontaktformular vorgehalten wurde, und 2008 bereits eine „höhere zweistellige Zahl“ von Impressumsverstößen verfolgt worden sei. Dabei seien auch private Betreiber verfolgt worden. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe nach eigenem Bekunden 2008 ebenfalls zahlreiche Verfahren dieser Art durchgeführt (JavaScript-Link: Telemedicus).
- Kein sicherer Datenschutz bei SSL-Verbindung?veröffentlicht am 19. Dezember 2008
Das Institut für Internet-Sicherheit hat nach Berichten von heise.de an realen Datenströmen im Internet gemessen, dass nur 5 – 15 Prozent der Daten, die über Verschlüsselungssysteme (Kryptosysteme) weitergeleitet werden, verschlüsselt werden. Weit über die Hälfte dieser Daten werde mit veralteten Verfahren verschlüsselt. Nach Erkenntnissen des IIS komme es gelegentlich gar vor, dass eine auf den ersten Blick geschützte SSL-Verbindung – am „https“ in der Browser-Adresszeile erkennbar – vollkommen unverschlüsselt, also im Klartext mitlesbar sei. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Heise).
- OLG Düsseldorf: Streitwert Widerrufsbelehrung 900,00 EURveröffentlicht am 23. Juli 2007
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07
§ 68 Abs. 1 GKGDas OLG Düsseldorf hat den Streitwert einer einstweiligen Verfügung wegen Vorhaltung einer inhaltlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf einen Streitwert von 900,00 EUR herabgesetzt. Das OLG Düsseldorf hat annähernd zehn Mal in gleicher Weise entschieden, so in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2007, Az. I-20 W 6/07, Beschluss vom 05.03.2007, Az. I-20 U 149/06; Beschluss vom 19.04.2007, Az. I-20 W 13/07, Beschluss vom 16.07.2007, Az. I-20 W 83/07 und Beschluss vom 29.11.2007, Az. I-20 U 107/07.
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