Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Mülheim an der Ruhr: Gewährleistungsrecht – Roter Punkt bei Kameraaufnahmen berechtigt zum Rücktrittveröffentlicht am 24. November 2011
AG Mülheim an der Ruhr, Urteil vom 25.03.2011, Az. 27 C 458/10
§ 437 Nr. 2 BGB, § 323 BGB, § 433 BGB, § 434 BGBDas AG Mülheim hat entschieden, dass bei Auftreten eines roten Punktes („Fehlpixel“) bei Videoaufnahmen mit einer Digitalkamera ein Sachmangel vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger für einen Betrag von über 3.000 EUR eine hochwertige Digitalkamera erstanden. Bei dieser trat bei Aufnahmen im Videomodus immer wieder ein roter Punkt auf. Die Verkäuferin stritt einen Mangel ab und erklärte, dass der rote Punkt, der im Übrigen bei Standaufnahmen nicht auftrete, hinzunehmen sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und führte aus, dass bei einem hochwertigen Gerät auch entsprechende Anforderungen gestellt werden dürften. Zum Volltext der Entscheidung: