Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hannover: Widerrufsrecht gilt auch bei bestimmter, auf Kundenwunsch zusammengestellter Wareveröffentlicht am 3. November 2009
LG Hannover, Urteil vom 25.02.2009, Az. 13 S 36/08
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGBDas LG Hannover hat darauf hingewiesen, dass einem Verbraucher, der in einem Onlineshop vier Reifen nebst entsprechenden Felgen einschließlich der Montage erwirbt, gleichwohl ein Widerrufsrecht zusteht. Die Auffassung des Onlinehändlers, es habe sich um eine Kundenspezifikation gehandelt, für die gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei, mochten die Hannoveraner Richter nicht gelten lassen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 295/01, erläuterte das LG Hannover, dass entscheidend sei, ob die Rücknahme der Ware für den Unternehmer zu einer quasi unzumutbaren Beeinträchtigung führen würde. (mehr …)