IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Mai 2008

    LG Bückeburg, Urteil vom 22.04.2008, Az. 2 O 62/08
    §§ 312 c, 312 d, 356 Abs. 1 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB Info-V, 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das LG Bückeburg hat entschieden, dass die Annahme eines Gegenstandswertes von 100.000,00 EUR für die Abmahnung einiger Punkte der Widerrufsbelehrung eines Onlinehändlers sowie die Behauptung, dass es sich dabei um einen für solche Fälle geringen Streitwert handele, eine Täuschung des Abgemahnte darstelle sowie rechtsmissbräuchlich ist, insbesondere weil der Abmahner in einer Vielzahl von Fälle auf diese Weise handelte. Das LG Bückeburg hat im Übrigen weitere Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung benannt.
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  • veröffentlicht am 4. Januar 2005

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 03.11.2004, Az. VIII ZR 375/03
    §§ 156, 312 b Abs. 1,
    312 d Abs. 1, 4 Nr. 5, § 355 Abs. 1 BGB

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs steht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die anlässlich einer sog. „eBay-Auktion“ auf der Internethandelsplattform eBay abgeschlossen werden, dem Käufer (Verbraucher) ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die eBay-Auktion stellt keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB dar, für die ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen sei. Entgegen einer Versteigerung nach § 156 BGB, bei welcher der Kaufvertrag durch einen gesonderten Zuschlag des Auktionators zustande komme, nehme der Käufer bei einer eBay-Auktion innerhalb der vom Verkäufer bestimmten Annahmefrist das an den Meistbietenden gerichtete Verkaufsangebot an.
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