Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Auch bei Heizölbestellungen gilt das Widerrufsrechtveröffentlicht am 3. August 2015
BGH, Urteil vom 17.06.2015, Az. VIII ZR 249/14
§ 280 Abs. 1 BGB, § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB i.d.F. vom 02.12.2004Der BGH hat entschieden, dass auch bei Heizölbestellungen im Wege des Fernabsatzes ein Widerrufsrecht gilt. Die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB gelte nicht, da der Heizölkauf eines Verbrauchers keinen spekulativen Kern habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Widerrufsrecht ist auch dann wirksam ausgeübt, wenn der Händler keine Eingangsbestätigung verschicktveröffentlicht am 9. Mai 2014
AG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 261 C 3733/14 – nicht rechtskräftig
§ 312 b Abs. 1 BGB, § 355 BGBDas AG München hat entschieden, dass es bei einem Fernabsatzvertrag nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung bedarf. Zur Pressemitteilung 17/14 vom 05.05.2014 : (mehr …)
- LG Düsseldorf: Wird das Widerrufsrecht wegen einer Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen, muss diese Anfertigungsweise für den Kunden erkennbar seinveröffentlicht am 3. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts im Fernabsatz wegen einer Anfertigung nach speziellen Wünschen des Kunden nur ausgeschlossen werden kann, wenn diese Anfertigungsweise für den Kunden eindeutig erkennbar ist. Vorliegend hatte der Kläger ein Sofa erworben, bei welchem die Möglichkeit bestand, zwischen 578 Varianten (durch Auswahl der Farbkombinationen) zu wählen. Hier sei nach Auffassung des Gerichts klar erkennbar gewesen, dass das Sofa erst nach Bestellung individuell angefertigt werde, was auch die lange Lieferzeit (12-16 Wochen) plausibel mache. Daher sei der Ausschluss des Widerrufsrechts hier wirksam. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der alten Musterbelehrung für den Widerruf?veröffentlicht am 11. September 2013
OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 6 U 23/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Verwendung des vor dem 04.08.2011 geltenden Musters für eine Widerrufsbelehrung nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Ausführungen zu den Folgen des Widerrufs hinsichtlich des Wertersatzes seien jedenfalls inhaltlich richtig und verständlich und daher nicht zu beanstanden. Anders mag dies allerdings im ersten Teil der Widerrufsbelehrung aussehen, welcher in der „alten“ Musterbelehrung auf eine nicht mehr zutreffende rechtliche Grundlage Bezug nimmt. Über diesen Teil hatte das Gericht vorliegend nicht zu befinden. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Verbraucherin aus Österreich kann deutschen Autohändler wegen Pkw-Mangel auch ohne Fernabsatzvertrag in Österreich verklagenveröffentlicht am 12. September 2012
EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Wuppertal: Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht auch bei telefonischer Bestellung von Heizölveröffentlicht am 16. August 2012
LG Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012, Az. 9 S 205/10
§ 312 d Abs. 1 BGB, § 355 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass einem Verbraucher bei der telefonischen Bestellung von Heizöl ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz zusteht. Der hierzu teilweise vertretenen Ansicht, bei der Bestellung von Heizöl sei das Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da die Lieferung Waren zum Gegenstand habe, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege, folgte das Gericht nicht. Vorliegend habe der Preis der hier bestellten konkreten Ware keinen Schwankungen unterlegen, sondern sei fest vereinbart gewesen, so dass er für beide Parteien beim Vertragsschluss sicher vorhersehbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Frankfurt a.M.: Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag auch dann, wenn Käufer vor Vertragsschluss das Ladengeschäft des Verkäufers aufsucht, um Ware anzusehen / Zum Beginn der Widerrufsfristveröffentlicht am 2. September 2011
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2011, Az. 31 C 2577/10
§ 312b Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 355, § 357 Abs. 1 BGBDas AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Verbraucher einen Kaufvertrag auch dann gemäß § 355 BGB widerrufen kann, wenn er vor Vertragsschluss das Ladengeschäft der Beklagten aufsucht, und zwar unabhängig davon, was vor Ort zwischen den Parteien erörtert wird. Zwar setze ein Fernabsatzvertrag voraus, dass der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werde und hierbei auch zu beachten sei, ob im Rahmen der Vertragsanbahnung persönliche Kontakte bestanden haben. Für die Frage des Vorliegens eines Fernabsatzvertrages sei entscheidend, ob sich der Verbraucher während des Anbahnungskontakts über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Umstände informiert habe und der Vertrag im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit diesem persönlichen Kontakt zustande gekommen sei. Wenn also der Verbraucher nach persönlichem Kontakt zwar alle erforderlichen Informationen habe, sich aber noch nicht endgültig binden wolle, sei das notwendige das Zeitmoment noch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Stuttgart: Die Verwendung gesetzlicher Begriffe in der Widerrufsbelehrung reicht nicht aus / Von „Fernabsatzvertrag“ bis „Verbraucher“veröffentlicht am 9. November 2009
LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008, Az. 39 O 25/08 KfH
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGBDas LG Stuttgart hat einem Onlinehändler untersagt, bei Internetverkäufen eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche die nachfolgenden Formulierungen enthält: „Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu.“ Hinweis: Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 30.000 EUR zu Grunde gelegt. Dies dürfte jedoch in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass sich der Gebührenstreitwert aus der Addition der Summe von Klage und Widerklage ergab (§ 45 Abs. 1 GKG). (mehr …)