Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Hannover: Unzulässige Produktplatzierung eines Kekses im „Dschungelcamp“veröffentlicht am 26. Februar 2016
VG Hannover, Urteil vom 18.02.2016, Az. 7 A 13293/15
§ 44 RStV, § 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStVDas VG Hannover hat entschieden, dass die Bewerbung eines Keks-Schokoladen-Gebäcks im Rahmen der Sendung „Dschungelcamp“ 2014 eine unzulässige Produktplatzierung dargestellt hat. Zwar sei es erlaubt, in Unterhaltungssendungen Waren gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung zu präsentieren, dies dürfe aber nicht mittels einer zu starken Herausstellung des Produkts geschehen. Vorliegend sei das Einsetzen des Gebäcks als Belohnung für eine Prüfung und der dargestellte Jubel der Kandidaten noch im Rahmen des Erlaubten gewesen, die nachfolgenden Lobpreisungen der Kandidaten in Einzelinterviews hätten jedoch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Zur Pressemitteilung vom 18.02.2016 hier.
- Hess. VGH: Fernsehsendungen mit hohem Aktualitätsbezug sind gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) nicht vorlagefähigveröffentlicht am 30. Juni 2015
Hess. VGH, Urteil vom 07.05.2015, Az. 8 A 256/14
§ 20 Abs. 3 JMStVDer Hess. VGH hat entschieden, dass eine Fernsehsendung, die durch einen hohen Aktualitätsbezug gekennzeichnet ist (z.B. Nachrichten), nicht gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle vorab vorlagefähig ist, weil der erforderliche zeitliche Vorlauf vor Ausstrahlung nicht vorhanden ist. Dies gelte auch für eine Sendung wie „Big Brother“, da eine vorherige Kontrolle und verzögerte Ausstrahlung letztere überflüssig mache. Bevor in einem solchen Fall aufsichtsrechtliche Maßnahmen getroffen werden, müsse sich aber die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) als Einrichtung der FSK jedenfalls mit der Sendung befassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Keine „öffentliche Wahrnehmbarmachung“, wenn TV-Sendungen in Gaststätte nur abgegrenzter Gruppe freigegeben istveröffentlicht am 12. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von Fernsehsendungen gemäß § 15 Abs. 3 UrhG in einer Gaststätte nicht gegeben ist, wenn die Sendung nur für Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde zugänglich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)