Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Bei einem stillschweigend geschlossenen Vertrag über Fernwärmeversorgung werden die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogenveröffentlicht am 16. Januar 2014
BGH, Urteil vom 15.01.2014, Az. VIII ZR 111/13
§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeVDer BGH hat entschieden, dass bei einem stillschweigend geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogen werden. Vielmehr seien die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Klägerin nicht Vertragsinhalt geworden, da es an der auch im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Einbeziehungsvereinbarung gefehlt habe. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 008/2014 vom 15.01.2014: (mehr …)