Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Fertigarzneimittel dürfen nicht kostenlos an Apotheker zu Demonstrationszwecken abgegeben werdenveröffentlicht am 5. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2014, Az. 3 U 193/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 47 Abs. 3 AMG; § 7 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels (Verkaufspreis 9,97 EUR) an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ sowohl gegen das Arzneimittel- als auch das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Apotheker gehören nicht zu den Personenkreisen, an welche Arzneimittelmuster gegeben werden dürfen und es handele sich auch nicht um eine geringwertige Zuwendung. Zum Volltext der Entscheidung: