Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Patentanwalt kann seine Vergütung gegen seinen Auftraggeber nicht gemäß § 11 RVG festsetzen lassenveröffentlicht am 10. September 2015
BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 5/14
§ 11 RVGDer BGH hat entschieden, dass die Vergütung des Patentanwalts gegen seinen Auftraggeber (!) nicht nach § 11 RVG festgesetzt werden kann. Der Patentanwalt sei weder ein Rechtsanwalt im Sinne der Norm, noch sei seine Vergütung gesetzlich bestimmt. Einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift stehen ihr Ausnahmecharakter und ihr Sinn und Zweck entgegen. § 11 RVG erlaube die Schaffung eines schnell erreichbaren Titels allein für den Rechtsanwalt, dessen Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ohne Schwierigkeiten zu bestimmen sei. § 143 Abs. 3 PatG und § 140 Abs. 3 MarkenG sprächen gleichfalls nicht für eine Anwendung des § 11 RVG auf den Patentanwalt, da diese Vorschriften allein das Verhältnis zwischen den Prozessparteien beträfen, nicht aber das Verhältnis des Parteivertreters zum eigenen Mandanten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Streitwert eines Markenrechtsstreits kann nicht erst im Revisionsverfahren angegriffen werdenveröffentlicht am 8. September 2014
BGH, Beschluss vom 18.08.2014, Az. I ZR 107/10
§ 3 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Partei eines gerichtlichen Rechtsstreits nach Abschluss des für sie erfolgreichen Revisionsverfahrens regelmäßig nicht mehr mit Einwänden gegen die zunächst unbeanstandet gebliebene Wertfestsetzung gehört werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bremen: Flugkosten wegen Terminsaufhebung sind erstattungsfähig, wenn Flug nicht mehr storniert werden kannveröffentlicht am 17. Mai 2010
OLG Bremen, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 2 W 13/10
§§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPODas OLG Bremen hat entschieden, dass die nutzlos aufgewandten Kosten für einen Flug zur Wahrnehmung eines Termins, der später kurzfristig storniert wird, auf Grund eines entsprechenden Kostenfestsetzungsantrags festgesetzt werden können. Dem Ansatz der Kosten stehe der Umstand, dass die Anreise zum Termin am 05.06.2008 nicht stattgefunden habe, nicht entgegen. Werde ein Termin – wie hier – kurzfristig aufgehoben, so seien Reisekosten der Partei bzw. ihres Rechtsanwalts gleichwohl festzusetzen, soweit sie unvermeidbar seien (Giebel in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., Rn. 132 zu § 91 m.w.H.). Das gelte auch für solche Reisekosten, die wegen der kurzfristigen Stornierung nicht mehr zurückerstattet würden. Der Termin sei mit Beschluss des LG Bremen vom 20.03.2008 auf den 05.06.2008 anberaumt worden. Der Rechtsanwalt habe daraufhin am 28.05.2008 den Flug von N. nach B. gebucht. Das sei sachgerecht gewesen. (mehr …)
- AG Ansbach: Abweichende Festsetzung des Streitwerts durch Rechtsschutzversicherung entfaltet für Rechtsanwalt keine Bindungswirkungveröffentlicht am 28. Januar 2010
AG Ansbach, Urteil vom 07.01.2010, Az. 2 C 2093/09
§§ 675, 611 BGB; § 23 Abs. 3 Satz 2 RVGDas AG Ansbach hat der Gebührenklage einer Rechtsanwaltskanzlei überwiegend stattgegeben, welche geklagt hatte, nachdem die Rechts- schutzversicherung des Mandanten den Streitwert eigenmächtig reduziert hatte. Die eigenwillige Streitwertfestsetzung der Rechtsschutzversicherung sei für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts unerheblich. Der Klägerin stünde gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von 47,49 EUR aus §§ 675, 611 BGB zu. Zwischen den Parteien sei wirksam ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande gekommen. Soweit der Beklagte behaupte, zu einer Gebührenvereinbarung mit der Klägerin sei es nicht gekommen, sei dies nicht entscheidungserheblich, zumal die Klägerin aus dem Streitwert von 20.000 EUR lediglich die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300, 7200, 7008 VV RVG berechnet habe. Einer besonderen Gebührenvereinbarung habe es nicht bedurft. (mehr …)
- OLG Hamm: Werben mit unfundierten „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ kann auch bei distanzierendem Hinweis wettbewerbswidrig sein („Magnetfeldtherapie“) / Zur Bemessung des Ordnungsgeldesveröffentlicht am 11. Mai 2009
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2008, Az. 4 W 117/08
§§ 3, 5 UWGDas OLG Hamm hat in einem Ordnungsgeldverfahren darauf hingewiesen, dass eine Werbung für ein Heil- oder Schmerzmilderungsmittel , die den Anschein erweckt, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beruhen, selbst dann rechtswidrig ist, wenn darauf hingewiesen wird, „Aus Rechtsgründen müssen wir darauf hinweisen, dass es für die auf dieser Homepage dargestellten Wirkungen der …therapie und unserer Produkte keine gesicherte wissenschaftliche Bestätigung gibt“. Geworben hatte die Antragsgegnerin zuvor mit den Ausführungen: „Die N Magnetfeldtherapie dringt perkutan (durch die Haut) ein, sie benötigt keinen Strom zur Entfaltung ihrer Wirkung. Die besondere Art der Magnetisierung, wechselpolar, hat eine Eindringungstiefe von mehreren Zentimetern und gewährleistet somit, dass tief im Gewebe die gewünschte Wirkung erzielt werden kann.“ (mehr …)