Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Trotz unterschiedlicher Antragsformulierung können eine Leistungsklage und eine negative Feststellungsklage denselben Streitgegenstand habenveröffentlicht am 28. Januar 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2015, Az. 2-03 O 184/15
§ 256 ZPO; § 3 UWG, § 8 UWGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beurteilung des Streitgegenstandes zweier Klagen nicht nur die Antragsformulierung ausschlaggebend ist. Vorliegend war eine negative Feststellungsklage erhoben worden, mit dem Antrag festzustellen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht, ein bestimmtes Produkt zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen. Die Leistungsklage mit umgekehrten Parteien vor einem anderen Gericht war darauf gerichtet, es zu unterlassen, dasselbe Produkt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit nachfolgender Ausstattung anzubieten, anbieten zu lassen, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Trotz der unterschiedlichen Formulierung der Anträge handele es sich jedoch um denselben Streitgegenstand, da derselbe Sachverhalt zu Grunde zu legen sei, nämlich die Verwendung bestimmter Etiketten für die streitgegenständlichen Produkte. Auf die Abgrenzung von „Bewerben“, „Anbieten“ und „Inverkehrbringen“ komme es dann nicht an. Da die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden könne, sei die negative Feststellungsklage unzulässig geworden und daher abzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Itzehoe: Schadensersatzansprüche wegen illegalen Filesharings verjähren erst nach 10 Jahrenveröffentlicht am 2. Dezember 2014
AG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14
§ 97 UrhG, § 102 S. 2 UrhG, § 852 S. 2 BGBDas AG Itzehoe hat entschieden, dass Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten im Wege des sog. Filesharings gemäß § 102 S. 2 UrhG und entsprechend zu § 852 S. 2 BGB erst nach 10 Jahren verjähren, soweit der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat. Anders sehen dies das AG Kassel (hier) und das AG Bielefeld (hier). Vorliegend habe der Filesharer nicht darlegen können, dass er nichts erlangt habe, so dass ein Lizenzschaden nicht ausgeschlossen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Mönchengladbach: Wenn die negative Feststellungsklage Vorrang vor der Leistungsklage hatveröffentlicht am 20. September 2012
LG Mönchengladbach, Urteil vom 21.06.2010, Az. 8 O 18/10
§ 296a ZPO; § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 826 BGB, § 678 BGBDas LG Mönchengladbach hat entschieden, dass eine Leistungsklage keinen Vorrang gegenüber einer zuvor im gleichen Verhältnis erhobenen negativen Feststellungsklage hat, wenn sie zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Feststellungsklage noch nicht anhängig war. Darüber hinaus entfiele das Feststellungsinteresse bei früherer Anhängigkeit der Leistungsklage aber auch dann nicht, wenn der Feststellungsrechtsstreit zu diesem Zeitpunkt schon entscheidungsreif sei und es deshalb einer sinnvollen Prozessökonomie widerspräche, den Feststellungskläger auf das gerade erst beginnende Leistungsverfahren zu verweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Negative Feststellungsklage wird mit Grundentscheidung über Hauptsacheklage unzulässig.veröffentlicht am 20. September 2012
BGH, Urteil vom 21.12.2005, Az. X ZR 17/03
§ 256 ZPO, § 343 ZPODer BGH hat erneut entschieden, dass das Rechtschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums jedenfalls nicht mehr weiter besteht, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung ergangen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zum Verzicht auf die Klagerücknahme bei einer Leistungsklage, die als Reaktion auf eine negative Feststellungsklage erhoben wirdveröffentlicht am 23. Juni 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2009, Az. 4 U 104/09
§§ 256; 308 Abs. 1 ZPODas OLG Hamm hat noch einmal darauf hingewiesen, dass das ursprünglich bestehende Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage entfallen kann, wenn nachträglich eine vorrangige Leistungsklage erhoben worden ist, die ohne Zustimmung der „dortigen Klägerin und hiesigen Beklagten“ nicht mehr zurückgenommen werden kann. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die harsche Kritik an der Vorinstanz, Zitat: „Die Berufungen beider Parteien haben hier schon deshalb teilweisen Erfolg, weil der Klägerin etwas zugesprochen worden ist, was sie nicht begehrt hat.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Feststellungsinteresse entfällt nicht, wenn die Gegenseite erklärt, von der Verfolgung des Anspruchs „auch weiterhin Abstand zu nehmen“veröffentlicht am 22. März 2011
OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2011, Az. 6 W 22/11
§§ 12 Abs. 1 UWG; 256 Abs. 1 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage das Interesse des Klägers nicht dann entfällt, wenn der Beklagte in der Klageerwiderung erklärt, „von der Verfolgung des durch die Abmahnung … geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auch weiterhin Abstand zu nehmen“. Das Gericht erklärte, dass derjenige, der eine zulässige negative Feststellungsklage erhoben habe, grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung habe, durch die festgestellt werde, dass die Forderung, derer sich die Gegenseite berühme, nicht bestehe. Lediglich die Aufgabe einer Berühmung genüge ebenso wenig wie eine nicht bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung. Erforderlich sei die endgültige Sicherung der Rechtsposition des Klägers. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Bochum: Wenn die Hauptsacheklage unter Verzicht auf die Rücknahme die negative Feststellungsklage NICHT stopptveröffentlicht am 22. August 2010
LG Bochum, Urteil vom 27.07.2010, Az. I-12 O 56/10
§ 256 Abs. 1 ZPOEine interessante Enscheidung hat das LG Bochum gefällt: Ein Abmahner hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes gestellt, dieser war jedoch, zuletzt vor dem OLG Hamm, zurückgewiesen worden. Der Antragsgegner erhob nunmehr negative Feststellungsklage. Nachdem dem Antragsteller die Feststellungsklage zugestellt worden war, erhob dieser Hauptsacheklage und verzichtete auf die Klagerücknahme. Damit, so die Bochumer Kammer, sei das Feststellungsinteresse aber noch nicht entfallen, insbesondere, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif sei (BGH NJW 2006, 515 m.w.N.). So liege es im vorliegenden Fall. „Derzeit ist noch nicht absehbar, wann in dem Verfahren vor dem Landgericht Köln eine Entscheidung ergehen wird. Andererseits ist der hiesige Rechtsstreit entscheidungsreif.„ (mehr …)
- BGH: Zur negativen Feststellungsklage wegen unterlassener Antwort auf die Anfrage, ob Anspruch erhoben wirdveröffentlicht am 25. Juni 2010
BGH, Urteil vom 13.01.2010, Az. VIII ZR 351/08
§ 256 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass eine negative Feststellungsklage auch dann statthaft sein kann, wenn der Beklagte sich trotz einer nach Treu und Glauben zu erwartenden eindeutigen Erklärung mit einer Antwort zurückhalte und der Kläger in der Folge befürchten müsse, dass ihm der Beklagte aufgrund seines vermeintlichen Rechts ernstliche Hindernisses entgegensetzen werde. (mehr …)