Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Zur irreführenden Bewerbung eines „Feuchtigkeit spendenden“ Nassrasierersveröffentlicht am 30. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2014, Az. 6 U 82/14
§ 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Nassrasierer mit u.a. den Slogans „Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten“ und „Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern“ irreführend ist, wenn die Hautfeuchtigkeit während und nach der Rasur tatsächlich nicht höher ist als vorher. Ein solcher Effekt konnte vorliegend von der Beklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung: