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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Februar 2016

    FG Münster, Beschluss vom 24.11.2015, Az. 14 K 1542/15 AO (PKH)
    § 31 S.3 EStG, § 37 Abs. 2 AO

    Das FG Münster hat entschieden, dass von der Verwaltung für eine elektronische Akte angefertigte Scans von Originalunterlagen nicht den gleichen Beweiswert haben wie die Originalunterlagen selbst. Im vorliegenden Fall hatte die Verwaltung die Originalunterlagen nach dem Einscannen vernichtet. Die Antragstellerin hatte in dem vorliegenden Verfahren behauptet, dass ihre Unterschrift unter einem Antrag gefälscht worden sei. Ein Sachverständiger für Handschriften erklärte, er könne nicht den Nachweis führen, ob die Unterschrift tatsächlich von dem Unterschreibenden und nicht von einem Dritten nachträglich auf das Dokument aufgebracht worden sei. Er könne lediglich überprüfen, ob die Unterschrift selbst gefälscht sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. November 2015

    FG Münster, Urteil vom 16.09.2015, Az. 7 K 781/14 AO
    § 100 Abs. 1 S. 1 FGO, § 119 Abs. 1 AO, § 316 AO, § 857 Abs. 1 ZPO

    Das FG Münster hat entschieden, dass bei einer Domain-Pfändung nicht die Domain selbst, sondern die schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustehen, gemäß § 857 Abs. 1 ZPO zu pfänden sind. Eine Internet-Domain als solche sei kein „anderes Vermögensrecht“ i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO. Der Domain komme keine etwa mit einem Patent-, Marken- oder Urheberrecht vergleichbare ausschließliche Stellung zu. Diese Rechte zeichneten sich dadurch aus, dass sie ihrem Inhaber einen Absolutheitsanspruch gewährten, der vom Gesetzgeber begründet worden sei und nicht durch Parteivereinbarung geschaffen werden könne. Eine Internet-Domain sei lediglich eine technische Adresse im Internet. Die ausschließliche Stellung, die darauf beruhe, dass eine Internet-Domain nur einmal vergeben werde, sei allein technisch bedingt. Eine derartige, rein faktische Ausschließlichkeit begründe kein absolutes Recht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO. Die Vergabestelle hatte sich in diesem Fall erfolglos gegen eine Pfändung durch das zuständige Finanzamt gewehrt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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