Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- FG Neustadt: Wer Werbeprospekte gestaltet, ist nicht künstlerisch-freiberuflich tätig, sondern gewerblich und entsprechend steuerpflichtigveröffentlicht am 2. Januar 2014
FG Neustadt, Urteil vom 24.10.2013, Az. 6 K 1301/10
§ 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 1 EStGDas FG Neustadt hat entschieden, dass der Beklagte zu Recht davon ausgegangen ist, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Werbeprospekte erstellt, welche keine besondere künstlerische Anmutung aufweisen, einen Gewerbebetrieb betreibt und ihre Einkünfte insgesamt nach § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der Gewerbesteuer unterliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)